Abgeltungsteuer: tatsächlicher Werbungskostenabzug in Ausnahmefällen möglich

Autor:
Diplom-Wirtschaftsjurist Lukas Karrenbrock
01.03.2013, Eilnachrichten NWB 10/2013 zum Urteil der Woche, S. 654f.

Die Einführung der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte wurde mit einem Werbungskostenabzug verbunden. Seit 2009 kann lediglich ein sog. Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR geltend gemacht werden.

Auf der Grundlage eines Urteils des FG Baden-Württemberg von 17.12.2012 zeigt Lukas Karrenbrock auf, unter welchen Bedingungen ein tatsächlicher Werbungskostenabzug möglich ist und wo das Leistungsfähigkeitsprinzip  bei der Besteuerung Berücksichtigung findet.