Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens für Kapitaleinkünfte aus unternehmerischen Beteiligungen nur bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung möglich

Autor:
Dr. Lukas Karrenbrock, StB
06.10.2015, NWB 42/2015, Seiten 3070f.

Kommentar zur BFH-Entscheidung und Einordnung in die Problematik um die Abgeltungsteuer bei unternehmerischen Beteiligungen:

Der BFH bestätigte nun die Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben vom 9. 10. 2012, BStBI 2012 I S. 953,Rn. 141), wo­nach der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer un­ternehmerischen Beteiligung im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen ist.