Auch Abspaltungen (Spin-Offs) bei Drittstaatenkapitalgesellschaften können nicht steuerbare Einlagenrückgewähr sein
Autor:
Dr. iur. Lukas Karrenbrock, StB
24.10.2016, NWB Nr. 43,S. 3216f.
Bei börsennotierten Kapitalgesellschaften finden hin und wieder sog. Spin-Offs statt. Dabei überträgt eine Aktiengesellschaft im Wege einer Abspaltung Anteile an einer Tochterkapitalgesellschaft auf ihre Aktionäre. Ein prominentes deutsches Beispiel aus jüngerer Zeit ist der Spin-Off der Siemens AG. Für zehn Siemens Aktien erhielt jeder Aktionär eine Aktie an der Osram Licht AG...
Mit zwei jüngst veröffentlichten Urteilen hat der VIII. Senat des BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung klargestellt, dass auch ein Spin-Off einer Drittstaatenkapitalgesellschaft eine nicht steuerbare Einlagenrückgewähr sein kann, auch wenn für diese kein steuerliches Einlagekonto gem. § 27 KStG geführt wird (BFH, Urteile vom 13. 7. 2016 - VIII R 47/13 [XAAAF-83719] und VIII R 73/13 [EAAAF-83721]).
Lesen Sie auf NWB, Nr. 43, S. 3216f. den Kommentar von Dr. Lukas Karrenbrock.