Die derzeitige Ausgestaltung der erbschaftsteuerlichen Privilegierung von Betriebsvermögen ist verfassungswidrig
Autor:
Dr. iur. Lukas Karrenbrock / StB
05.01.2015 NWB 1-2/2015, S. 8f.; Eilnachrichten; Urteil der Woche
Mit lang erwartetem Urteil vom 17.12.2014 - 1 BVL 21/12 hat der Erste Senat des BVerfG § 13a, § 13b sowie § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu treffen.
Dr. Karrenbrock geht auf Hintergründe und Gründe des Urteils ein und schildert die erwarteten Veränderungen für die als verfassungswidrig erklärten Passagen des Erbschaftsteuergesetzes.