Mehr Spielraum bei Berechnung von Betriebsveranstaltungen
Autor:
Dr. Lukas Karrenbrock
09.12.2013, Rhein-Zeitung
Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bzgl. der Berechnung der Freigrenze:
- Erfassung der gesamten Kosten, auch der Begleitpersonen und Zurechnung auf den Arbeitnehmer
- Erfassung nur der Kostenbestandteile, die unmittelbar den Abeitnehmer bereichern
Artikel ist erschien in der Rhein-Zeitung, Seite 22 vom 4. Dezember 2013