Mehr Spielraum bei Berechnung von Betriebsveranstaltungen

Autor:
Dr. Lukas Karrenbrock
09.12.2013, Rhein-Zeitung

Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bzgl. der Berechnung der Freigrenze:

  • Erfassung der gesamten Kosten, auch der Begleitpersonen und Zurechnung auf den Arbeitnehmer
  • Erfassung nur der Kostenbestandteile, die unmittelbar den Abeitnehmer bereichern

Artikel ist erschien in der Rhein-Zeitung, Seite 22 vom 4. Dezember 2013

s. auch www.rhein-zeitung.de