Risiken nicht ausgeschlossen - Verlagerung der Buchführung
Autoren:
Prof. Dr. W. E. Schneider, WP/StB Dr. iur. Lukas Karrenbrock, StB
05.01.2015, DATEV magazin 1/2015, Seite 26ff.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen elektronische Bücher und sonstige erforderliche Aufzeichnungen auch im Ausland geführt und aufbewahrt werden.
Gliederung:
- Regelungszweck und Entstehungsgeschichte
- Gegenstand der Verlagerung
- Vorausstzungen der Bewilligung
- Standort
- Fazit
Quelle: