Risiken nicht ausgeschlossen - Verlagerung der Buchführung

Autoren:
Prof. Dr. W. E. Schneider, WP/StB Dr. iur. Lukas Karrenbrock, StB
05.01.2015, DATEV magazin 1/2015, Seite 26ff.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen elektronische Bücher und sonstige erforderliche Aufzeichnungen auch im Ausland geführt und aufbewahrt werden.

Gliederung:

  • Regelungszweck und Entstehungsgeschichte
  • Gegenstand der Verlagerung
  • Vorausstzungen der Bewilligung
  • Standort
  • Fazit

Quelle:

Datev-Magazin