Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten von Eigengesellschaften als staatliche Beihilfe?

Nach Auffassung des BFH führt die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten einer von der öffentlichen Hand beherrschten Kapitalgesellschaft zu einer staatlichen Beihilfe.

Daher hatte er den EuGH um eine verbindliche Klärung in dieser Frage gebeten. Die Fragestellung war mit erheblichen Konsequenzen über den vorliegenden Fall hinaus verbunden, einhergehend mit einer erheblichen Belastung für die Betroffenen. Nachdem die Klägerin die Revision kürzlich zurückgenommen hat, kommt es (zunächst) nicht mehr zur Klärung der Frage durch den EuGH. Die zugrunde liegende Fragestellung bleibt jedoch weiterhin relevant.

Den vollständigen Beitrag von Dr. Johannes Hamsch hierzu lesen Sie unter WPG Nr. 05.2020 vom 01.03.2020 

Dr. Johannes Hamsch

Dr. Johannes Hamsch